Vorsorgevollmacht
Ärztliche Maßnahmen bedürfen der Einwilligung des Patienten.
Dieses gilt selbstverständlich auch für alle Entscheidungen am Lebensende.
Unsere Koordinatorin Frau Anne Bröring informiert Sie gerne kostenlos über die Möglichkeit einer Vorsorgeverfügung.
Die Vorsorgeverfügung könnte für Sie von Nutzen sein, wenn Sie selbst nicht mehr in der Lage sein sollten, Ihren Willen als Patient zu äußern.
Für ein Gespräch in unserem Hospizbüro bitten wir Sie um eine telefonische Absprache des Termins unter: Tel. 05431 9263697 oder über unser Kontaktformular.